Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen, die an, auf oder in Dächern und Lärmschutzwänden installiert sind, sind im § 48 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 festgelegt. Diese Vergütungen variieren je nach installierter Leistung und werden als Staffelvergütungen berechnet. In der Tabelle wurden bereits die Vermarktungskosten von 0,4 Ct/kWh gemäß § 53 EEG abgezogen. Mit dem Solarpaket 1 wurde…