EEG Einspeisung PV

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen, die an, auf oder in Dächern und Lärmschutzwänden installiert sind, sind im § 48 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 festgelegt. Diese Vergütungen variieren je nach installierter Leistung und werden als Staffelvergütungen berechnet.

In der Tabelle wurden bereits die Vermarktungskosten von 0,4 Ct/kWh gemäß § 53 EEG abgezogen.

Mit dem Solarpaket 1 wurde der anzulegende Wert für die Einspeisevergütung und die Marktprämie erhöht.
Bitte beachten Sie, dass diese Anhebung noch auf die EU-beihilferechtliche Genehmigung wartet

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